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Für den Umzugswagen: amtliches Halteverbot

Haben Sie gewusst, dass es verboten ist einen Parkplatz mit selbst gebauten Schildern oder Absperrband für den Tag des Umzugs freizuhalten? Erlaubt und vollkommen problemlos ist es aber, für den Umzugstag ein amtliches Halteverbot vor der alten und neuen Wohnung zu beantragen.

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Halteverbot nur vom Amt

Wer ein Schild für ein Halteverbot selbst bastelt oder mit Kisten, Bändern, Stühlen oder anderen straßenfremden Gegenständen einen Parkplatz blockiert, der darf nicht nur ignoriert werden, sondern kann sogar wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Bußgeldstrafe kassieren. Ein Halteverbot ist nur dann gültig, wenn es zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt wurde. Selbstgebaute Einrichtungen darf ein Parkplatzsuchender einfach wegräumen und im schlimmsten Falle müssen Sie für Schäden, die durch Ihr improvisiertes Halteverbot entstehen sogar haften. Also gilt: Ein Halteverbot ist nur mit Genehmigung vom Amt gültig. 

Halteverbot - wie und wo beantragen?

Für beide Umzugsorte muss je ein gesondertes Halteverbot frühzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Mindestens sieben Werktage vor dem Umzugstermin muss der Antrag für das Halteverbot dem Amt vorliegen. Die für das Halteverbot berechneten Gebühren können je nach Gemeinde erheblich schwanken und etwa zwischen 20 und 125 Euro betragen. Ein solches Halteverbot gilt allerdings nur für einen Umzugswagen, nicht jedoch für einen Baucontainer.
Ist der Antrag auf das Halteverbot erst einmal genehmigt, müssen die Schilder von Ihnen abgeholt, an den Umzugsort transportiert und dort mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin deutlich sichtbar aufgestellt werden. Am Umzugstag haben Sie dann das Recht unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen. Nach dem Umzug müssen die Schilder umgehend abmontiert und zurückgebracht werden. 

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Wem das alles zuviel Aufwand ist und wer sein Halteverbot lieber bequem und ohne Umstände pünktlich auf- und abgebaut haben möchte, der kann sich an einen Dienstleister wenden, der sich um alle Genehmigungen und das Aufstellen der Schilder kümmert.

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Besonders praktisch ist dieser Service, wenn Sie nicht die Möglichkeit haben drei Tage zuvor an beiden Umzugsorten die Schilder für das Halteverbot zu montieren und später wieder abzubauen.

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