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Umzugskosten steuerlich absetzbar

Umziehen kostet Geld – auch wenn Sie alles in Eigenregie organisieren, muss doch ein Umzugswagen gemietet werden, die Helfer wollen verköstigt, ein Babysitter bezahlt werden. Zudem fallen auch durch Maklergebühren, Verwaltungskosten oder doppelte Mietzahlungen weitere Ausgaben an. Da ist es gut zu wissen, dass unter bestimmten Umständen ein nicht unerheblicher Teil der Umzugskosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. 

 

Umzugskosten für den beruflichen Umzug

Wenn sich durch den Umzug Ihr Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verringert, Sie versetzt werden, eine Dienstwohnung beziehen oder umziehen, um eine doppelte Haushaltsführung zu vermeiden, liegt für das Finanzamt ein beruflicher Umzug vor.

In diesem Fall können die Kosten für Fahrten zur Wohnungssuche und Umzugsvorbereitung, die kompletten Maklergebühren für die neue Wohnung, die Mietkosten für die alte Wohnung, falls sich die Zeiten überschneiden, sowie die Kosten für das Umzugsunternehmen als Werbungskosten angegeben werden.
Zudem übernimmt das Finanzamt bis zu 75 % der Kosten für einen neuen Herd/Ofen in der neuen Wohnung, sofern dort keiner vorhanden ist. Für alle weiteren Umzugskosten gilt eine Pauschale, die für Verheiratete 1.171 € und für Alleinstehende 585 € beträgt. Alle weiteren zum Haushalt gehörenden Personen, wie Kinder oder Großeltern, können jeweils noch 247 € geltend machen. 

 

Umzugskosten für den privaten Umzug

Wer allein aus privaten Gründen umzieht, wird von der Steuer deutlich weniger begünstigt. Aber auch hier lassen sich Umzugskosten absetzen. Meist wird bei einem privaten Umzug eine Pauschale erstattet, die 20 % der gesamten Umzugskosten umfasst – maximal können dies bis zu 600 € sein.

Im Einzelnen können Sie dabei Schönheitsreparaturen, die bei Auszug in der alten Wohnung durchgeführt werden müssen, und Transportkosten - also die Kosten für das Umzugsunternehmen oder den Umzugswagen - als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" angeben.
Weitere mit dem Umzug zusammenhängende Ausgaben wie Meldegebühren, Kosten für Schulbücher und Nachhilfeunterricht bei Schulwechsel der Kinder können als "Sonstige Kosten" geltend gemacht werden.

Alle Umzugskosten, die sie bei der Steuererklärung geltend machen wollen, müssen genau belegt werden – bewahren Sie also alle Originalrechnungen gut auf, denn nur damit haben Sie eine Chance auf Erstattung der Kosten. Im Zweifelsfalle kann es sich hier also durchaus lohnen, ein Umzugesunternehmen zu beauftragen, von dem Sie eine ordentliche Rechnung bekommen, als billig einen Wagen zu mieten und Helfer schwarz anzustellen! 


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